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Strukturen des Mittelalters - Lehenswesen, Grundherrschaft, Ständeordnung |
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Krönung
Kaiser Ottos III.
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Im Römischen Reich
entlohnte der Kaiser Beamte mit Geld. Diese erbrachten dafür
Dienstleistungen. Nach dem Untergang des Weströmischen Reiches verfällt
die Geldwirtschaft (Gütertausch mit Geld). Damit war das
alte System der Entlohnung von Staatsbeamten mit Geld nicht mehr möglich.
Auch der spätantike Staat mit seinem Rechtswesen geht unter. Die früh- und zum Teil die hochmittelalterliche Wirtschaft kennt im Vergleich
zum Römischen Reich kaum Geld. Statt "Geldwirtschaft", die mit
entwickeltem Städtewesen einhergeht, herrscht "Naturalwirtschaft",
die mit selbstgenügsamen Höfen und Weilern verbunden ist. Der Übergang
zum Mittelalter ist im Vergleich zum Römischen Reich mit einem enormen
Kulturverlust verbunden. Die Vasallen leisten im Gegenzug einen Treueid, Kriegsdienst und unterschiedliche Verwaltungsaufgaben. Mit dem Treueid geht der Vasall die Verpflichtung ein, nichts gegen die Interessen seines Lehensherrn zu unternehmen. Er kniet dabei nieder und legt seine Hände in die des Lehnsherrn. Es handelt sich um eine persönliche Beziehung zwischen beiden. Beim Tod des Lehensmanns (= Mannfall) fällt das Lehen an den Lehensherrn zurück und kann dann neu vergeben werden. Wenn Lehen erblich sind, muss das Lehen wieder vergeben werden, und zwar an den rechtlichen Nachfolger des verstorbenen Lehensmanns. In Deutschland werden die Lehen erblich, in Frankreich dagegen gelingt es dem König, ursprünglich erbliche Lehen wieder in nicht erbliche umzuwandeln. Hintergrund ist die Tatsache, dass So muss man Dienstleistungen mit dem entlohnen, was man hat: eben mit Land, Leuten, usw., siehe oben. Der für die antiken Staaten typische, mit Geld entlohnte Beamte verschwindet zunächst. Vasallen können vom Lehensherrn verliehene Lehen weiterverleihen. So entsteht eine sogenannte "Lehenspyramide".
b - Grundherrschaft (Bäuerliche Leihe) Grundherren verleihen wie oben Felder, Wiesen, landwirtschaftliche Gebäude an Bauern. Diese leisten dafür Abgaben - z.B. Eier, Geflügel oder andere Naturalabgaben zu bestimmten festgelegten Terminen; später auch Geld - und Dienste - z.B. Erntehilfe, Botengänge, usw.. Die Bauern können in diesem System persönlich entweder frei, hörig (minderfrei) oder leibeigen sein. Im Falle der Leibeigenschaft sind die Dienste (Fronen) und Abgaben normalerweise höher, der/die Leibeigene ist an den Boden gebunden und muss z.B. bei Heirat um die Erlaubnis des Herrn nachsuchen. Die Höhe von Diensten und Abgaben schwankt je nach Zeit, Region und einzelner Abmachung.
c - Villikation - eine Organisationsform der Grundherrschaft Großgrundbesitzer organisieren im Frühmittelalter ihren Landbesitz oft so: Ein Teil des Landes wird mit Knechten und Mägden in Eigenregie bewirtschaftet (Salland). Dabei helfen Pachtbauern im Rahmen ihrer Dienstleistungen z.B. bei der Ernte mit. Der
andere Teil des Landes wird an Pachtbauern vergeben (siehe oben Im Hoch- und Spätmittelalter geht die Tendenz aber dahin, das gesamte grundherrliche Land zu verleihen und Naturalabgaben in Geldabgaben umzuwandeln.
d - Grundherr - Leibherr - Gerichtsherr - Kirchenherr Insofern ein Großgrundbesitzer Land zur Bewirtschaftung verleiht, ist er Grundherr. Besitzt er darüber hinaus Leibeigene, ist er auch Leibherr. Dazu kommt, dass er oft noch zu Gericht sitzt, also Gerichtsherr ist, und in vielen Fällen auch noch eine oder mehrere Kirchen besitzt und betreibt (Eigenkirchenrecht; heute abgeschafft). In diesem Falle ist er dann auch noch Kirchenherr.
Die
Ständeordnung wird als Spiegelbild der himmlischen Ordnung
gerechtfertigt. An der Spitze steht im Himmel Gott, auf Erden der Monarch,
der von Gottes Gnaden herrscht. Gott im Himmel stellt man sich ebenfalls
als Monarch auf dem Thron vor. Die Übertragung von Vorstellungen aus
dem Kaiserkult auf den Himmel werden am Den irdischen, übereinander geordneten Ständen entsprechen im Himmel ebenfalls übereinander geordneten Gruppierungen von besonders prominenten Heiligen, Heiligen und Seligen. Daneben gibt es - ebenfalls in übereinander geordneten Abstufungen - verschiedene Engel, z.B. Erzengel und Engel. Heilige
sind im römischen Sinne Patrone (von lat. pater = Vater) ihrer Klienten.
Ein Patron ist im römischen Recht der Antike ein Herr, der seine
Freigelassenen und Schutzbefohlenen (= seine Klientel) als Schutzherr vor
Gericht oder anderen Stellen, z.B. beim Kaiserhof, vertritt. Diese halten
ihm im Gegenzug die Treue und unterstützen ihn. Man spricht von Klientelwesen.
Siehe hierzu die Auf Erden existieren folgende drei Stände: Der 1. Stand - die Geistlichkeit bzw. der Klerus - ist idealtypisch für das Beten da. In der frühmittelalterlichen Wirklichkeit stellt die Kirche aber circa zwei Drittel des deutschen Heeres. Mitglied des 1. Standes wird man durch die Priesterweihe. Deshalb kann man aus dem zweiten und dritten Stand in den Klerus aufsteigen. Der 2. Stand ist der Adel. Seine Aufgabe ist es (idealtypisch im Sinne einer Arbeitsteilung) zu kämpfen. Mitglied des 2. Standes wird man durch Geburt. Der 3. Stand besteht aus den Bauern, Handwerkern und Händlern und anderen. Mitglied des 3. Standes wird man ebenfalls durch Geburt. Seine Aufgabe ist die alltägliche Arbeit.
f - Der christliche Staat und die verschiedenen Formen der Theokratie
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