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Die Staufer erben das Normannenreich
Im Jahre 1184 verlobten sich
Heinrich VI., der Sohn Kaiser Friedrichs I. Barbarossa, mit Konstanze, der
Erbin des Normannenreiches. "Anlässlich der Verlobung wurde ein
Vertrag zwischen den beiden Seiten geschlossen. Die Vereinbarungen
sahen vor, dass Konstanze im Falle eines erbenlosen Todes König Wilhelms
II. die Herrschaft des Königreiches zufallen sollte. König Heinrich wurde
in diese Regelung einbezogen: Als Gemahl der Erbin des Reiches sollte auch
er die Herrschaft ausüben.
Diese Vereinbarungen wurden von
beiden vertragschließenden Partnern beschworen; von deutscher Seite zu
Augsburg, von den sizilischen Baronen (Fürsten) in Troia." (Baaken, S.
279)
1186 wurde die Hochzeit in
Mailand vollzogen.
Die Reaktion des Papstes
Das Papssttum sah seine
elementarsten Interessen berührt, was nicht nur ein Blick auf die Karte
lehrt, sondern auch die Tatsache, dass nach dem Eintreten des Erbfalles
nach dem Tode Wilhelms II. am 18. November 1189 Heinrich und Konstanze es
vermieden, Schritte zur Erneuerung des Lehensverhältnisses mit dem Papst
zu tun (vgl. Datei: Lehensverhältnis zwischen Papsttum und Normannen).
Aufgrund der alten Rechtsansprüche des Kaisertums auf Unteritalien
(Reichsrechte) betrachtete Heinrich die normannische Erbschaft nicht als
päpstliches Lehen, sondern als einen Teil des Reiches. Er betrieb
also den Anschluss von Sizilien an das Reich.
Im Gegenzug betrachtete sich Papst
Clemens III. seiner lehensherrlichen Pflichten gegenüber Heinrich und
Konstanze als ledig und bestätigte den Gegenkönig Tankred, der von
den Baronen (Fürsten) Siziliens gegen Heinrich VI. zum König von Sizilien
gewählt wurde. Tankred leistete dem Papst den Lehenseid.
Es blieb das oberste Ziel
päpstlicher Politik, eine Vereinigung Siziliens mit dem Reich auf jeden
Fall zu verhindern. Ein Staufer auf dem Kaiserthron war für die Päpste
immer eine Bedrohung. Deshalb unterstuetzte Papst Innozenz III. im
deutschen Thronstreit (Doppelwahl von 1198) den Welfen Otto IV. gegen
den Staufer Philipp. Nicht zuletzt die Politik der "Rekuperationen"
("Wiederaneignungen") verlorener Gebiete in Mittelitalien (vgl. Karte)
sollte Reich und Unteritalien trennen.
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