Deutschland nach dem Ersten Weltkrieg (Versailles)

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Der Versailler Vertrag

15/16  Deutschland: Besetzung der linksrheinischen Gebiete

Die linksrheinischen Gebiete werden besetzt und in drei Zonen eingeteilt, die bei Vertragserfüllung im Abstand von 5 Jahren zurückgegeben werden sollen. Die linksrheinischen Gebiete bleiben danach entmilitarisiert ebenso wie eine entmilitarisierte Zone östlich entlang des Rheins. Dort werden auch alle Festungen zerstört. In den übrigen Grenzgebieten dürfen alte Befestigungen nicht verändert, neue nicht angelegt werden.

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