Turmhügelburg oder "Motte"
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Grundherrschaft

Grundherrschaft 1/3

Im Mittelpunkt einer Grundherrschaft liegt ein Fronhof, der z.B. die Vorburg einer Burg sein konnte wie links im Bild, aber auch zu einer Pfalz, einem Kloster, usw. gehören konnte. Um ihn herum liegt das Salland (im Bild links symbolisiert durch das grüne Viereck), das vom Grundherrn in Eigenregie bewirtschaftet wird.  Dies bewerkstelligt dieser mit Hilfe seines Gesindes  sowie mit Hilfe der Frondienste seiner Hufner (siehe nächste Seite). Das Gesinde ist oft leibeigen.

Leibeigene brauchen die Erlaubnis ihres Herrn, wenn sie heiraten oder wegziehen wollen. Sie leisten wegen ihrer Leibeigenschaft besondere Abgaben und Dienste. Sie sind unfrei.