Zurück zum Basiswissen "Kaiserreich"

Zurück zu "Interaktiv"

Reichsverfassung von 1871

(2)

Der Deutsche Kaiser (zunächst Wilhelm I.) ernennt den Reichskanzler (bis 1890 Bismarck), der zugleich Ministerpräsident von Preußen ist und den Vorsitz im Bundesrat führt.

Der Reichskanzler ernennt seinerseits Staatssekretäre, Minister gibt es auf Reichsebene nicht.