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Weimarer Verfassung 1919

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Die Bürger wählen nach allgemeinem Wahlrecht. Auch Frauen wählen.

Präambel:

"Das Deutsche Volk, einig in seinen Stämmen und von dem Willen beseelt, sein Reich in Freiheit und Gerechtigkeit zu erneuern und zu festigen, dem inneren und dem äußeren Frieden zu dienen und den gesellschaftlichen Fortschritt zu fördern, hat sich diese Verfassung gegeben."